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Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien werden zunächst von den vertraglichen Regelungen des gemeinsamen Mietvertrages bestimmt. Wenn der Mietvertrag nebst Zusatzvereinbarungen keine ausreichenden oder gar unzulässige Vorschriften enthält, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. Sie haben Fragen zum Mietrecht? Die Kanzlei Rechtsanwälte Kotz GbR verfügt über einen erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht.
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