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Als Schweizer Anwalt mit der Anwaltszulassung für die Schweiz und für Deutschland bin ich auf grenzüberschreitende Rechtsbelange, wie z.B. auf Scheidung Schweiz/Deutschland oder Erbschaft Schweiz/Deutschland sowie auch auf handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Belange spezialisiert. Ich kenne mit sowohl im schweizerischen als auch im deutschen Recht sehr gut aus. Haben Sie Fragen zu Mahnverfahren, Betreibung, Inkasso, Migration oder zu Themen des Familien-, Arbeits-, Gesellschafts-, Handels-, Erb- und Familienrecht? Gerne beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.
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